Digital pol. Führungszeugnis über die Homepage vom Bundesjustizministerium abrufen – wieder mal der Beweis, warum man die Internetausdrucker nicht brauchen kann.
Was braucht man/frau:
– einen Personalausweis, der für Online Transaktionen freigeschaltet ist. (check!)
– einen sog. nPA Client, der den Perso auslesen kann (check!)
– lt. BMJ Homepage braucht man keinen Kartenleser (sic!)
Also brav den vom BMJ angepriesenen Open-eCard Reader runtergeladen, auch wenn ich keinen Kartenleser habe, aber das steht da ja auch nicht, dass man den bräuchte.
Leider, leider, leider kann man die Software unter einem aktuellen Win10 H21 64bit nicht installieren, weil das BMJ leider leider leider vergessen hat, Microsoft bekannt zu geben, dass das eine gutartige Software ist.
Also doch wieder zum Amt dackeln… *grumpf*
Da muss sich keiner wundern, warum es mit der Digitalisierung nicht voran kommt.